Lieber Gast,
wir freuen uns sehr, dass Sie sich für einen Aufenthalt oder ein Programm in Lüneburg entschieden haben. Es wird Ihnen ganz bestimmt gefallen, da sind wir sicher. Trotzdem möchten wir Sie auf dieser Seite auf ein paar Regeln hinweisen, die im Zusammenspiel zwischen vielen Menschen notwendig sind: Unsere AGBs. Was passiert, wenn ich meine Buchung stornieren muss? Wie viele Leute bilden eine Gruppe bei einer Stadtführung? Und was hat es eigentlich mit der Bettensteuer auf sich? Eine Antwort auf all Ihre Fragen bekommen Sie in unseren Reisebedingungen, die Sie bei Vertragsabschluss automatisch anerkennen. Sollten Sie sich bei etwas nicht ganz sicher sein oder trotzdem noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an!
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Vermittlung von Gruppenführungen
- Vertragsbeziehungen
Die Lüneburg Marketing GmbH vermittelt Stadtführer an interessierte Gruppen und Einzelgäste. Vertragliche Beziehungen bei einer Stadtführung für Gruppen entstehen bei Vermittlung direkt zwischen dem Kunden und dem Stadtführer. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beide Parteien gemäß der nachfolgenden Punkte. - Preise
laut Angebot Kunden der Lüneburg Marketing GmbH werden über Änderungen vor Vertragsschluss informiert. Bei allen Gruppenführungen ist eine Anmeldung/Buchung erforderlich. Zu bezahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Details. - Teilnehmerzahlen
Bei Stadtführungen, die ausschließlich zu Fuß vorgenommen werden, beträgt die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe grundsätzlich 25 Personen. Eine höhere Teilnehmerzahl ist nach vorheriger Absprache gegen Aufpreis möglich. - Pflichten und Rechte des Stadtführers
Der Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten. Eventuelle Stornierungskosten erhebt bei Gruppenführungen allein der Stadtführer/die Stadtführerin. - Verspätung des Gastes
Bei verspätetem Eintreffen seitens der Gäste muss zwischen diesen und dem Stadtführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls der Stadtführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Dann berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette, vorher schriftlich vereinbarte Honorar fällig. - No Show/ Abbestellung der Führung
Wird eine bestellte Stadtführung für Gruppen nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars berechnet, das der selbstständige Stadtführer dem Kunden in Rechnung stellt. Bei Stadtführungen für Einzelpersonen, bei denen Tickets über die Lüneburg Marketing GmbH gekauft werden, ist eine kostenfreie Stornierungsfrist von vier Arbeitstagen festgelegt. Die Abbestellung ist möglich per Fax oder E-Mail während der Dienstzeit der Tourist-Information Fax 04131/2076644/ E-Mail: touristik@lueneburg.info. Dienst- bzw. Öffnungszeiten erfahren Sie hier. - Bezahlung
Soweit nicht anders vereinbart, wird das Führungshonorar zu Beginn der Führung vom Kunden oder dessen Beauftragten direkt und bar an den Stadtführer ausbezahlt. - Routenänderung
Zur Abwehr von Gefahren, die sich aufgrund ungünstiger Witterungs- oder Wegebedingungen ergeben können, kann der Stadtführer nach eigenem Ermessen von der ursprünglich vereinbarten Route abweichen. Ein Erstattungsanspruch des Gastes entsteht hieraus nicht. - Haftung
Die Lüneburg Marketing GmbH haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht selbst Leistungsträger sind. Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträger ist jegliche Haftung der Lüneburg Marketing GmbH ausgeschlossen. Annahme der AGBs
Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.Stand: Februar 2026
- Vertragsbeziehungen
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Kauf von Stadtführungen für Einzelpersonen
- Offizieller Veranstalter
Der Veranstalter der Stadtführungen oder Touren ist die Lüneburg Marketing GmbH, nachfolgend LMG genannt. Andere Veranstalter on Touren sind gesondert gekennzeichnet. Der Kunde kann einzelne Tickets zu den genannten Terminen kaufen. Ab 10 Personen pro Gruppe verweisen wir auf die Buchung einer Gruppenführung. In diesem Fall treten separate AGBs in Kraft. - Anmeldung verpflichtet zum Kauf
Es ist keine Reservierung von Tickets für Stadt-, Rathaus-, Erlebnisführungen oder sonstigen Touren möglich. Eine Anmeldung verpflichtet zum Kauf der Tickets, die dann ausschließlich für die gebuchte Leistung und das jeweilige Datum gültig sind. Eine Rücknahme oder eine Erstattung sind ausgeschlossen. Bei Buchung eines ermäßigten Tickets muss zum Leistungsdatum der Nachweis des Grundes der Ermäßigung mitgeführt werden. - Nichterscheinen
Bei Nichterscheinen zur gebuchten Leistung verfällt das Ticket ersatzlos. Ein Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen. - Ausfall
Beim Ausfall der Führung oder Tour kann der Ticketpreis nur dem ursprünglichen Käufer rückerstattet werden. - Mindestteilnehmerzahl
Eine Stadtführung oder Tour kann nur mit erreichter Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann diese kurzfristig abgesagt werden, der Ticketpreis wird in diesem Fall rückerstattet. Weitere Ansprüche, wie die Erstattung der Reise-/ Anfahrtskosten, sind ausgeschlossen. - Gutscheine
Sollte der Kunde im Besitz eines Gutscheins für eine Stadtführung sein, ist dieser 3 Jahre gültig (mit Ablauf des Kalenderjahres). In der Regel ist der Gutschein für eine festgelegte Erlebnisführung einlösbar, in Kulanzfällen kann dieser aber auch für andere Erlebnisführungen verwendet werden. Für eine entsprechende Einlösung des Gutscheins können Sie sich jederzeit mit uns per Mail oder telefonisch in Verbindung setzen. - Haftung
Die Haftung der LMG als Veranstalter beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie den vereinbarten Zeitrahmen und ist begrenzt auf den Verkaufspreis des Tickets. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an allen Leistungen auf eigene Gefahr stattfindet und die LMG keine Haftung für einen eventuellen Personen- und Sachschaden übernimmt. Datenschutz
Der Kunde stimmt der Nutzung seiner Daten für die interne Kundenbetreuung und Bearbeitung der Buchung zu. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.Nach der EU-Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten können Sie als Verbraucher Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beilegen. Hierfür stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die Lüneburg Marketing GmbH nimmt NICHT an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Stand: Oktober 2026
Lüneburg Marketing GmbH
Rathaus/ Am Markt
21335 Lüneburg
Tel.: (0049) 04131- 207 66 20
E-Mail: touristik@lueneburg.info
- Offizieller Veranstalter
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Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber in Lüneburg und der Lüneburger Heide. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und die Lüneburg Marketing GmbH, Rathaus/ Am Markt, 21335 Lüneburg – nachstehend „LMG“ abgekürzt - ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
Bitte beachten Sie zudem die Hinweise zur lokalen Beherbergungssteuer:
Die Hansestadt Lüneburg erhebt seit dem 01.10.2015 eine lokale Beherbergungssteuer von 4% des Übernachtungsgrundpreises für alle Beherbergungsbetriebe (u. a. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häuser sowie Camping- und Wohnmobilstellplätze) im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg. Die Beherbergungssteuer wird nur auf touristische Übernachtungen erhoben, gewerbliche Übernachtungen sind davon ausgeschlossen. Alle angegebenen Preise im Lüneburger Urlaubsmagazin enthalten die lokale Beherbergungssteuer. Allgemeine Informationen und Formulare (bspw. Zur Rückerstattung gewerblicher Übernachtungen) finden Sie auf www.hansestadtlueneburg.de.Stellung der LMG; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
- Für alle Vertragsabschlüsse gilt bei Vertragsschluss:
- Die LMG ist Betreiber(in) der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeber(in) entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeber(in)/Betreiber(in) ausdrücklich bezeichnet ist.
- Soweit die LMG weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder von LMG selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die LMG lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.
- Die LMG hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von der LMG vorliegen.
- Unbeschadet der Verpflichtungen von der LMG als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der LMG) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die LMG im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von DER LMG herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
- Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
Vertragsschluss
- Für alle Buchungsarten gilt:
- Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
- Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
- Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen
- Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
- Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
- Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
- Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
- Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
- Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
- Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
- Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
- Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
Preise und Leistungen
- Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
- Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
Zahlung
- Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und/oder die Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu fordern.
An- und Abreise
Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
Für spätere Anreisen gilt:
Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 12:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.
Rücktritt und Nichtanreise
Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 6.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
Bei Ferienwohnungen/ Unterkünfte ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/ Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast
Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
Haftungsbeschränkung
Der Gastgeber haftet unbeschränkt
Soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
Soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien
- Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
- Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von der LMG und dem Gastgeber bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.
Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
- Die LMG und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder die LMG noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für LMG oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
- Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
- Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
- Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte; München | Stuttgart; 2022
Vermittler der Gastaufnahmeverträge ist:
LÜNEBURG MARKETING GMBH
Rathaus/ Am Markt
21335 Lüneburg
Telefon: 04131 / 2076620
Fax: 04131 / 2076644
E-Mail: touristik@lueneburg.info - Für alle Vertragsabschlüsse gilt bei Vertragsschluss:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ticketverkaufsstelle der Lüneburg Marketing GmbH
Die Lüneburg Marketing GmbH verkauft Tickets auch unter der Marke „LZ-Tickets“. Im Nachfolgenden wird die Vorverkaufsstelle „LMG-Tickets“ genannt.
Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf das Rechtsverhältnis zwischen LMG-Tickets und Kunden Anwendung, die über sie Eintrittskarten / Veranstaltungskarten erwerben, im direkten Kauf (Vorverkaufsstelle).
Vertragsbeziehungen
LMG-Tickets verkauft als gewerblicher Vermittler im Namen und mit rechtlicher Wirkung für den jeweiligen Veranstalter Eintrittskarten für dessen Veranstaltung. Diesbezüglich wird ausschließlich eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter begründet; mit dem Kauf der Eintrittskarte erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen ausschließlich innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Daraus folgt, dass sämtliche Ansprüche des Kunden bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch gegen den Veranstalter zu richten sind. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall/Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderungen, Umbesetzungen sowie Fehlern oder Mängeln bei der Sitzplatzzuordnung. Bitte beachten Sie auch die AGB und Hausordnung des jeweiligen Veranstalters/der Spielstätte.
Kauft ein Kunde Eintrittskarten über LMG-Tickets, begründet sich zwischen diesen ein weiteres, gesondertes Vertragsverhältnis. Leistung von LMG-Tickets ist die Übergabe von Eintrittskarten nach den Vorgaben des Veranstalters (Veranstaltung, Termin, Ort, Preisklasse, Sitzplatz, etc.). Verpflichtung des Kunden ist es, für diese Leistungen an LMG-Tickets die vereinbarte Service- und Vorverkaufsgebühr zu zahlen. Diese Gebühren werden in der Kartenverkaufsofferte von LMG-Tickets bezeichnet und ihre Höhe beziffert.
Soweit eine über LMG-Tickets verkaufte Eintrittskarte den Kunden berechtigt, diese auch als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr zu nutzen, wird damit ausschließlich ein zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen bestehendes, gesondertes Vertragsverhältnis begründet, für welches die Bestimmungen des zum öffentlichen Nahverkehr (ÖNPV) gehörenden Unternehmens gelten.
Zahlungsregelung
Im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und LMG-Tickets gelten die vorgesehenen Zahlungsmittel., siehe dazu Aushang.
Ermäßigte Kartenpreis
Sofern der Kunde Veranstaltungskarten zum ermäßigten Kartenpreis erworben hat, ist er verpflichtet, gegenüber dem Veranstalter bzw. dessen Einlasspersonal an der jeweiligen Spielstätte die erforderlichen Nachweise für die Berechtigung der Ermäßigung vorzulegen. Andernfalls muss der Kunde damit rechnen, dass ihm der Einlass zur Veranstaltung verweigert wird, ohne dass er einen Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises hat.
Rücknahme
Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass LMG-Tickets oder der Veranstalter Eintrittskarten zurücknehmen oder umtauschen. Ausnahme hiervon ist der Fall, dass aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die Rückabwicklung des Kartenkaufs durchzuführen ist. Auch die Risiken der Verhinderung des Veranstaltungsbesuchs aufgrund Erkrankung des Kunden oder des bei ihm eingetretenen Verlustes oder der Zerstörung der gekauften Eintrittskarten, liegen beim Kunden. Dem Kunden stehen in diesen Fällen keine Ansprüche gegen LMG-Tickets oder den Veranstalter zu.
Ausfall der Veranstaltung / Verlegung des Veranstaltungstermins
Bei Ausfall/Absage der Veranstaltung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des von ihm gezahlten Kartenpreises abzüglich der Vorverkaufsgebühr nebst darauf entfallender Mehrwertsteuer, gegen Rückgabe der Originaleintrittskarten. Dieser Anspruch richtet sich ausschließlich gegen den Veranstalter. LMG-Tickets übernimmt in diesem Fall lediglich die Rückabwicklung im Rahmen des zwischen dem Veranstalter und dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses. Voraussetzung ist, dass LMG-Tickets über die betreffenden Eintrittskarten-Gelder noch verfügen kann, oder diese vom Veranstalter an LMG-Tickets zur Verfügung gestellt werden. Die Rückabwicklung ist in der Vorverkaufsstelle vorzunehmen, bei welcher die Eintrittskarten vom Kunden erworben wurden. Eine Rückabwicklung, d.h. Rücknahme der Veranstaltungskarten gegen Rückzahlung des Kartenpreises setzt voraus, dass der Kunde diesen Anspruch bis spätestens zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin gegenüber der vorbezeichneten zuständigen Stelle geltend macht. Danach ist ein Anspruch des Kunden auf Rücknahme der Veranstaltungskarte gegen Erstattung des Kartenpreises verfallen.
Bei Ausfall der Veranstaltung ist LMG-Tickets nicht verpflichtet, dem Kunden die Vorverkaufsgebühr, Servicegebühr für die Eintrittskarten rückzuerstatten. Die Absage der Veranstaltung betrifft ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter. LMG-Tickets erbringt seine Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden separat begründeten Vorverkaufsvertrages. Hat der Kunde die Veranstaltungskarten von LMG-Tickets erhalten, hat LMG-Tickets seine vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Kunden erfüllt. LMG-Tickets steht gegen diesen Anspruch auf vereinbarte Zahlung und vereinbarten Kostenausgleich zu. Der Kartenvorverkaufsvertrag zwischen Kunden und LMG-Tickets ist nicht unter dem Vorbehalt geschlossen worden, dass die Veranstaltung tatsächlich stattfindet. LMG-Tickets hat insoweit keinerlei Einflussmöglichkeit. Kartenvorverkaufsleistung ist bezüglich des Veranstaltungsvertrages zusätzliche und gesonderte Leistung, die der Kunde in Anspruch nimmt, um sich vorzeitig Veranstaltungskarten in gewünschter Preisklasse und sonstiger Ausgestaltung zu sichern und das Risiko auszuschließen, ggf. an der Abendkasse der Veranstaltung keine oder nicht die gewünschte Karte erwerben zu können.
Sofern eine Veranstaltung terminlich verlegt wird, behält grundsätzlich die erworbene Eintrittskarte für den Kunden auch für den geänderten Termin Gültigkeit. In Ausnahmefällen, die vom Veranstalter bestimmt werden, kann es zu einem Umtausch der Eintrittskarte kommen, der an der Vorverkaufsstelle vorzunehmen ist. Terminverlegung begründet keinen Anspruch des Kunden auf Rückgabe der Eintrittskarte gegen Rückerstattung des Kartenpreises. Es obliegt vielmehr der Entscheidung des Veranstalters, ob er, ohne entsprechende Verpflichtung, im Falle der Terminverlegung Veranstaltungskarten zurücknimmt. Hierfür gelten die obenstehenden Regelungen für die Rückabwicklung bei Veranstaltungsausfall.
Beanstandungen
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt die Veranstaltungskarten auf Richtigkeit der Anzahl, der aufgedruckten Preise sowie sämtlicher Einzelheiten zur Veranstaltung (Art der Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen sofort geltend gemacht werden.
Haftungsregelung
LMG-Tickets haftet nicht für Inhalt, Besetzung, Ablauf und Qualität der Veranstaltung, für welche der Kunde mit dem Erwerb der Eintrittskarte Zutrittsrecht erlangt hat. Auch für sonstige Nebenleistungen, die mit der Durchführung der Veranstaltung verbunden sind, übernimmt LMG-Tickets keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden, so z.B. nicht für die Richtigkeit der vom Veranstalter übermittelten Informationen zur Veranstaltung. Daher übernimmt LMG-Tickets keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben bezüglich Veranstaltungen, insbesondere bezüglich Veranstaltungstermin, Veranstaltungsort, Kartenpreisen, Programm oder Besetzung, auch soweit diese Angaben über die Internet-Seiten oder sonstige digitale Medien von LMG-Tickets veröffentlicht werden.
Sollten durch die oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung von LMG-Tickets gegenüber dem Kunden ein Schaden entstehen, ist ein Ersatzanspruch des Kunden nur begründet, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz von LMG-Tickets bzw. seinen angestellten Mitarbeitern beruht.
Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus einem Kartenvorverkaufsgeschäft zwischen LMG-Tickets und einem Kunden ergeben oder im Zusammenhang mit einem solchen stehen, ist Lüneburg. Es findet Deutsches Recht Anwendung.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, soll hiervon unberührt die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen Bestand behalten. Die unwirksame Regelung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem Inhalt der unwirksamen Regelung entspricht oder möglichst nahe kommt.
Lüneburg, April 2026